Leitsatz (amtlich)

Wissenschaftliche Assistententätigkeit begründet keinen Anspruch auf das Recht zur Nachentrichtung von Beiträgen zur AnV, wenn sie nicht zur Ausbildung für den künftigen Beruf gehört.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 31.05.1978; Aktenzeichen 12 RK 62/76)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1650897

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