Leitsatz (amtlich)

Wer mit seinem Pkw umkehrt, um einem Kraftfahrer nachzufahren, ihn zu identifizieren und zur Rede zu stellen, der im Vorbeifahren vermutlich fahrlässig eine Beschädigung des Außenspiegels verursacht hat, unterbricht damit aus eigenwirtschaftlichen Gründen seinen Weg zur Arbeitsstätte und steht während dieser Unterbrechung nicht unter Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1667045

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