Entscheidungsstichwort (Thema)
Befristung der originären Arbeitslosenhilfe durch das SKWPG 1. Verfassungsmäßigkeit
Orientierungssatz
§ 135a AFG iVm § 242q Abs 10 Nr 2 AFG idF des SKWPG 1 vom 21.12.1993 verstoßen nicht gegen Verfassungsrecht.
Fundstellen
Dokument-Index HI1668631 |
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