Leitsatz (amtlich)

Hat eine junge Mutter in erheblichem Umfang Teilzeitbeschäftigungen oder keine berufliche Tätigkeit ausgeübt, kann die innerhalb der letzten 3 Jahre verrichtete Vollzeitbeschäftigung nicht schon deshalb als ihre eigentliche Beschäftigung angesehen werden, weil sie rechnerisch überwiegt.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1663342

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