Leitsatz (amtlich)
Hat eine junge Mutter in erheblichem Umfang Teilzeitbeschäftigungen oder keine berufliche Tätigkeit ausgeübt, kann die innerhalb der letzten 3 Jahre verrichtete Vollzeitbeschäftigung nicht schon deshalb als ihre eigentliche Beschäftigung angesehen werden, weil sie rechnerisch überwiegt.
Fundstellen
Dokument-Index HI1663342 |
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