Entscheidungsstichwort (Thema)

Bemessung des Arbeitslosengeldes. Leistungsgruppe. Ausländerdiskriminierung. Übergangsregelung

 

Orientierungssatz

Die Begrenzung der Rückwirkung in § 242m Abs 7 S 1 AFG verstößt nicht gegen das Gemeinschaftsrecht der Europäischen Union.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 03.09.1998; Aktenzeichen B 12 KR 15/97 R)

BSG (Urteil vom 17.12.1997; Aktenzeichen 11 RAr 41/97)

BSG (Beschluss vom 21.08.1997; Aktenzeichen 12 BK 63/97)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1657623

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