Leitsatz (amtlich)

1. Unterhalt iS von BKGG § 3 Abs 3 S 2 erfaßt nicht nur die Barleistungen; die Betreuungsleistungen müssen gleichfalls berücksichtigt werden. Diese Auslegung läuft dem GG nicht zuwider.

2. Der Betreuungsaufwand muß in einen Geldbetrag umgerechnet werden. Dabei sind die Kosten für die Beschaffung von häuslichem oder außerhäuslichem Ersatz heranzuziehen. Darüber hinaus ist der Lebenszuschnitt der Familienangehörigen zu berücksichtigen.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 29.10.1981; Aktenzeichen 10/8b RKg 8/80)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1654506

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