Entscheidungsstichwort (Thema)
Kein Kostenerstattungsanspruch bei Abschluß eines privaten Behandlungsvertrages mit Kassen- bzw Vertragsarzt oder stationärer Versorgung in nicht zugelassenem Krankenhaus zwecks Durchführung einer nichtkassenüblichen Behandlung
Leitsatz (amtlich)
Ein pflichtversichertes Kassenmitglied, das zwecks Durchführung einer nichtkassenüblichen ambulanten Behandlung mit einem Kassen- oder Vertragsarzt einen privaten Behandlungsvertrag abschließt oder zur Durchführung einer stationären Behandlung dieser Art ein zur stationären Versorgung der Versicherten nicht zugelassenes Krankenhaus aufsucht, hat keinen Anspruch auf Kostenerstattung.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1665095 |
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