Entscheidungsstichwort (Thema)

Kein Kostenerstattungsanspruch bei Abschluß eines privaten Behandlungsvertrages mit Kassen- bzw Vertragsarzt oder stationärer Versorgung in nicht zugelassenem Krankenhaus zwecks Durchführung einer nichtkassenüblichen Behandlung

 

Leitsatz (amtlich)

Ein pflichtversichertes Kassenmitglied, das zwecks Durchführung einer nichtkassenüblichen ambulanten Behandlung mit einem Kassen- oder Vertragsarzt einen privaten Behandlungsvertrag abschließt oder zur Durchführung einer stationären Behandlung dieser Art ein zur stationären Versorgung der Versicherten nicht zugelassenes Krankenhaus aufsucht, hat keinen Anspruch auf Kostenerstattung.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 30.10.1991; Aktenzeichen 8 RKn 14/90)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1665095

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