Entscheidungsstichwort (Thema)
Zuständigkeit. Kostenübernahme. orthopädische Herrichtung von Arbeitssicherheitsschuhen. Arbeitslosenversicherung. Krankenversicherung. Erstattungsanspruch
Leitsatz (amtlich)
Die orthopädische Herrichtung von Arbeitssicherheitsschuhen ist keine berufsfördernde, sondern eine medizinische Maßnahme zur Rehabilitation, die vom Träger der Krankenversicherung zu erbringen ist (Abweichung von LSG Mainz vom 18.12.1990 - L 1 Ar 80/89 = Breith 1991, 422).
Fundstellen
Haufe-Index 1667629 |
Breith. 1994, 863 |
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