Entscheidungsstichwort (Thema)

Zuständigkeit. Kostenübernahme. orthopädische Herrichtung von Arbeitssicherheitsschuhen. Arbeitslosenversicherung. Krankenversicherung. Erstattungsanspruch

 

Leitsatz (amtlich)

Die orthopädische Herrichtung von Arbeitssicherheitsschuhen ist keine berufsfördernde, sondern eine medizinische Maßnahme zur Rehabilitation, die vom Träger der Krankenversicherung zu erbringen ist (Abweichung von LSG Mainz vom 18.12.1990 - L 1 Ar 80/89 = Breith 1991, 422).

 

Fundstellen

Haufe-Index 1667629

Breith. 1994, 863

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge