Entscheidungsstichwort (Thema)
Rentenantragstellung durch Träger der Sozialhilfe. verspätete Weiterleitung. sozialrechtlicher Herstellungsanspruch
Orientierungssatz
Der Rentenversicherungsträger muß sich bei einem nach § 91a BSHG durch eine kreisfreie Stadt bei sich selbst gestellten Rentenantrag deren Versäumnisse bei der Weiterleitung des Antrages mit der Folge des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs zurechnen lassen.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1661964 |
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