Entscheidungsstichwort (Thema)

Rentenantragstellung durch Träger der Sozialhilfe. verspätete Weiterleitung. sozialrechtlicher Herstellungsanspruch

 

Orientierungssatz

Der Rentenversicherungsträger muß sich bei einem nach § 91a BSHG durch eine kreisfreie Stadt bei sich selbst gestellten Rentenantrag deren Versäumnisse bei der Weiterleitung des Antrages mit der Folge des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs zurechnen lassen.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 26.01.2000; Aktenzeichen B 13 RJ 37/98 R)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1661964

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge