Entscheidungsstichwort (Thema)
Gesetzliche Krankenversicherung. Härtefallregelung. Abfindungszahlung im Rahmen eines Sozialplans gehören zu den Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt
Orientierungssatz
Die monatlichen Abfindungszahlungen des ehemaligen Arbeitgebers im Rahmen eines Sozialplans gehören zu Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt iS des § 61 Abs 2 Nr 1 SGB 5.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1670841 |
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