Leitsatz (amtlich)

1. Zur Entscheidung von Streitigkeiten im Rahmen der KSchG §§ 15 ff sind gemäß SGG § 51 Abs 1 die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit berufen.

2. Für eine Klage auf Verkürzung der einmonatigen Entlassungssperre nach KSchG § 16 ist nicht der Massenentlassungsausschuß, sondern die BA passiv legitimiert. ##3. Bau- und Stuckbetriebe sind Saisonunternehmen iS des KSch § 20.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 20.10.1960; Aktenzeichen 7 RAr 98/56)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1649922

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge