Leitsatz (amtlich)

Ein Kolonnenführer im Streb, der nach der Lohngruppe 10 plus Zuschlag von 10 vH des Lohntarifvertrages im rheinisch-westfälischen Steinkohlenbergbau in der bis zum 1980-04-30 gültigen Fassung besoldet war, gehört der Gruppe der Vorarbeiter mit Vorgesetztenfunktion jedenfalls dann an, wenn er die einzige Arbeitsgruppe (Kolonne) im Streb mit etwa 10 bis 14 Bergleuten, unter denen sich mindestens 6 Hauer befanden, bei der von ihm zugewiesenen Arbeit im wesentlichen geleitet und überwacht hat, und wenn in die Aufsicht und Überwachung - auch der Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen - zwischen ihm und dem Schichtsteiger keine weitere Aufsichtsperson (im Arbeitsverhältnis) eingeschaltet war.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1661062

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