Entscheidungsstichwort (Thema)

Nachteilsausgleich G. ortsübliche Wegstrecke. Adipositas

 

Leitsatz (amtlich)

Eine erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit nach § 60 Abs 1 S 1 SchwbG kann bei einem Schwerbehinderten auch dann vorliegen, wenn er infolge einer Einschränkung des Gehvermögens nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten im Ortsverkehr Wegstrecken zurückzulegen vermag, die üblicherweise zu Fuß zurückgelegt werden, ohne daß die in den vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung 1983 herausgegebenen Anhaltspunkten für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem SchwbG genannten Voraussetzungen vorliegen. Auch eine massive Adipositas kann das Vorliegen der gesundheitlichen Voraussetzungen des Nachteilsausgleichs G begründen, wenn sie dazu führt, daß es dem Behinderten nicht möglich ist, innerhalb von 30 Minuten im Ortsverkehr übliche Wegstrecken zu Fuß zurückzulegen.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1660380

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