Entscheidungsstichwort (Thema)

Erstattungsfähigkeit der außergerichtlichen Kosten von privaten Krankenversicherungsunternehmen im sozialgerichtlichen Verfahren

 

Orientierungssatz

Private Krankenversicherungsunternehmen haben im Rahmen sozialgerichtlicher Streitigkeiten aus Pflegeversicherungsverträgen dem Grunde nach einen Anspruch auf eine Entscheidung über die Erstattung der außergerichtlichen Kosten nach § 193 Abs 1 und 2 SGG. Die Ausnahmevorschrift des § 193 Abs 4 SGG findet auf diese Unternehmen keine Anwendung, da es sich bei ihnen nicht um Behörden, Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts handelt. Bei dem Streit um Leistungen der privaten Pflegeversicherung handelt es sich der Sache nach um eine zivilrechtliche Streitigkeit, weshalb es einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung bedurft hätte, wenn privatrechtlich organisierte Krankenversicherungsunternehmen im Rahmen der Pflegeversicherung von der Erstattungsfähigkeit ihrer außergerichtlichen Kosten hätten ausgeschlossen werden sollen.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1667394

VersR 2000, 628

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