Entscheidungsstichwort (Thema)
Prozeßkostenhilfe
Orientierungssatz
Ein ablehnender Prozeßkostenhilfebeschluß ist gegenüber den Beteiligten schriftlich zu begründen; eine in der mündlichen Verhandlung gegebene, mündliche Begründung reicht nicht aus.
Fundstellen
Haufe-Index 1654138 |
Breith. 1983, 840 |
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