Entscheidungsstichwort (Thema)

Prozeßkostenhilfe

 

Orientierungssatz

Ein ablehnender Prozeßkostenhilfebeschluß ist gegenüber den Beteiligten schriftlich zu begründen; eine in der mündlichen Verhandlung gegebene, mündliche Begründung reicht nicht aus.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1654138

Breith. 1983, 840

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?