Entscheidungsstichwort (Thema)

Unfallversicherung. Beitragsrecht. Bauherrenhaftung auch bei Unkenntnis bzgl nicht gewerbsmäßiger Bauarbeiten. Säumniszuschlag

 

Orientierungssatz

1. Eine nur vertraglich vereinbarte Nachweispflicht, daß es sich bei dem Bauunternehmen um gewerbsmäßige Unternehmen handelt, reicht nicht aus, um den Bauherrn von einer Haftung gemäß § 729 Abs 2 RVO zu befreien.

2. Der Säumniszuschlag entspricht nicht dem Verzugszins, so daß es nur auf die objektive Verspätung der Beitragsentrichtung ankommt, nicht dagegen auf das Element des Verschuldens, wie es im Bürgerlichen Recht in § 285 BGB für den Verzug gefordert wird.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 05.10.1995; Aktenzeichen 2 RU 11/94)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1651746

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