Leitsatz (amtlich)
Um einen Streit über den Ursachenzusammenhang iS des SGG § 150 Nr 3 handelt es sich nicht, wenn es für die Frage eines besonderen beruflichen Betroffenseins und des Berufsschadensausgleichs allein darum geht, ob das Schädigungsleiden für den Einkommensverlust bzw die Berufsaufgabe ursächlich gewesen ist.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1653501 |
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