Entscheidungsstichwort (Thema)

Neufeststellung des Rentenanspruchs nach den Vorschriften des SGB 6

 

Leitsatz (amtlich)

Auf die Vorschriften des SGB 6 kann sich nicht mit Erfolg berufen, wer bereits vor Inkrafttreten dieser Vorschriften einen Rentenanspruch erworben hat und nunmehr eine Neuberechnung seiner Renten wegen eines Sachverhalts verlangt, der nach Maßgabe des SGB 6 bei der Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte rentensteigernd zu berücksichtigen wäre, jedoch nach dem Recht, das bei der Bewilligung der Rente gegolten hat, einen höheren Rentenanspruch nicht begründen konnte.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1668357

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