Entscheidungsstichwort (Thema)

Neufeststellung des Altersruhegeldes im Hinblick auf die zum 1.1.1992 erfolgten Rechtsänderungen

 

Orientierungssatz

Kann sich auf die Vorschriften des SGB 6 mit Erfolg berufen, wer bereits vor Inkrafttreten dieser Vorschriften einen Rentenanspruch erworben hat und nunmehr eine Neuberechnung seiner Rente wegen eines Sachverhalts verlangt, der nach Maßgabe des SGB 6 bei der Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte rentensteigernd zu berücksichtigen wäre, jedoch nach dem Recht, das bei der Rentenbewilligung gegolten hatte, einen höheren Rentenanspruch nicht begründen konnte?

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1670528

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