Leitsatz (amtlich)

Die Meldepflicht nach § 132 AFG betrifft nicht das Erscheinen zur ärztlichen Untersuchung gemäß der Mitwirkungspflicht nach §§ 62, 65 SGB 1.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 29.09.1987; Aktenzeichen 7 RAr 17/86)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1437721

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