Leitsatz (amtlich)

Der Verlust des Geruchsvermögens mindert die Erwerbsfähigkeit eines Versicherten auf dem Gesamtgebiet des Erwerbslebens um 10 %.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 22.01.1976; Aktenzeichen 2 RU 261/74)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1650203

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