Leitsatz (amtlich)

Auch bei psychosomatischen stationären Behandlungen steht nicht jeder normale Sozialkontakt, zB Einkauf alltäglicher Konsumgüter wie Zigaretten und Zeitungen, schon deswegen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, weil jedes normale Verhalten therapeutisch erwünscht ist.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 23.06.1982; Aktenzeichen 9b/8 RU 28/81)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1660919

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