Entscheidungsstichwort (Thema)
Kriegsopferversorgung. Rücknahme rechtswidrig begünstigender Leistungsbescheide. Beweislast
Orientierungssatz
Die Beweislast dafür, daß in den nach § 45 SGB 10 zurückgenommen Bescheiden dem Kläger zu Unrecht Versorgung zugesprochen worden ist, trägt der Beklagte.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1649566 |
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