Entscheidungsstichwort (Thema)

Erwerbsunfähigkeit. Arbeitsmarktlage

 

Leitsatz (amtlich)

Eine Versicherte, die überwiegend als Büglerin tätig war und nur noch 4 Stunden täglich leichte körperliche Arbeiten mit weiteren Einschränkungen (im Wechsel zwischen Sitzen und Stehen, in geschlossenen, trockenen und heizbaren Räumen, ohne Einwirkung von Staub, Dämpfen und übermäßigem Lärm, nicht am Fließband, im Akkord oder in Nachtschicht, ohne häufiges Heben und Bücken, ohne Tragen von Lasten sowie keine Arbeiten, die ein Anlernen erfordern) leisten kann, ist erwerbsunfähig.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1649240

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge