Leitsatz (amtlich)
1. Die Unkenntnis des Versicherten von der Möglichkeit, sich für die Nachentrichtung von Beiträgen vom Versicherungsträger eine Teilzahlung einräumen zu lassen, begründet keinen zur Unwirksamkeit der Beitragsentrichtung führenden Irrtum nach BGB § 119.
2. Eine Aufstockung von Beiträgen durch Nachentrichtung weiterer Beiträge ist auch innerhalb einer vom Gesetz bestimmten Nachentrichtungsfrist unzulässig.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1652517 |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen