Entscheidungsstichwort (Thema)

Kranken- und Arbeitslosenversicherung. Versicherungsfreiheit Beitragsfreiheit. Notarassessor

 

Leitsatz (amtlich)

Notarassessoren, die im Krankheitsfall nur Anspruch auf Fortzahlung ihrer Bezüge für sechs Wochen haben, sind nicht als Beamte nach § 6 Abs 1 Nr 2 SGB 5 krankenversicherungsfrei und unterliegen deshalb der Beitragspflicht zur Arbeitslosenversicherung nach § 169 AFG.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 23.05.1995; Aktenzeichen 12 RK 63/93)

 

Fundstellen

Haufe-Index 1666691

Breith. 1994, 273

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