Leitsatz (amtlich)
Frei praktizierende Tierärzte, die von den Veterinärämtern in Einzelverträgen zu seuchenpolizeilichen Impfungen von Viehbeständen herangezogen werden, sind während dieser Tätigkeit bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege versichert.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1665979 |
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