Leitsatz (amtlich)

Frei praktizierende Tierärzte, die von den Veterinärämtern in Einzelverträgen zu seuchenpolizeilichen Impfungen von Viehbeständen herangezogen werden, sind während dieser Tätigkeit bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege versichert.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 27.10.1987; Aktenzeichen 2 RU 27/87)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1665979

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge