Orientierungssatz

Einem luxemburgischen Staatsangehörigen, dem ein Anspruch auf Versorgung wegen seiner Kriegsschäden gegenüber dem Großherzogtum Luxemburg zusteht, kann Versorgung nach dem BVG nicht gewährt werden.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 11.12.1992; Aktenzeichen 9a RV 30/91)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1659256

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