Entscheidungsstichwort (Thema)

Kein Unfallversicherungsschutz für ein Stadtratsmitglied bei der Teilnahme an der Jahreshauptversammlung des Kreisverbandes seiner Partei

 

Orientierungssatz

Für ein Stadtratsmitglied, das auf der im Bürgerhaus stattfindenden Jahreshauptversammlung des Kreisverbandes seiner Partei einen Bericht über seine kommunalpolitische Arbeit als Vorsitzender seiner Stadtratsfraktion erstatten sollte und auf dem Weg zu dieser Versammlung tödlich verunglückt war, besteht kein Unfallversicherungsschutz, auch nicht im Sinne einer sogenannten gemischten Tätigkeit.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1666795

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