Leitsatz (amtlich)

Die Bestimmungen über die Anrechnung von Einkommen der Witwe auf die Witwenausgleichsrente und den Schadensausgleich verstoßen nicht gegen GG Art 3 und 14.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 06.12.1978; Aktenzeichen 9 RV 78/77)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1651641

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