Leitsatz (amtlich)
Die Bestimmungen über die Anrechnung von Einkommen der Witwe auf die Witwenausgleichsrente und den Schadensausgleich verstoßen nicht gegen GG Art 3 und 14.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1651641 |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen