Leitsatz (amtlich)

Ein langjähriger beruflicher Kontakt mit toluolhaltigen Farben und Verdünnen seit der Festsetzung des maximalen Benzolgehalts in Toluol durch die DIN-Norm 1958 (DIN-Blatt 16513) ist nicht wesentlich ursächlich für eine chronisch myeloische Leukämie als Berufskrankheit nach Nr 1303 der Anlage 1 zur BKVO.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1663083

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