Entscheidungsstichwort (Thema)

Fortsetzung der Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz bei Betriebswechsel

 

Orientierungssatz

Zur Frage der Fortsetzung der Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben bei Wechsel des Versorgungsberechtigten in einen anderen volkseigenen Betrieb, wenn über die Weiterführung der zusätzlichen Altersversorgung keine Entscheidung getroffen wurde.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 04.08.1998; Aktenzeichen B 4 RA 63/97 R)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1660807

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