Entscheidungsstichwort (Thema)
Verfassungsmäßigkeit der Überführung der Altersversorgungsansprüche der DDR in die Rentenversicherung
Orientierungssatz
Die Zielstellung des § 6 RAV 1 und des § 8 RAV 2 - die Vorbereitung der Überführung der Altersversorgungsansprüche aller Erwerbstätigen der Deutschen Demokratischen Republik in das Rentenversicherungssystem der Bundesrepublik - verstößt ebensowenig wie deren endgültiger Vollzug durch die Rentenneuberechnung gemäß §§ 2 Abs 2, 2a, 5 Abs 1, 6 Abs 1 S 1 AAÜG idF vom 24.6.1993 gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art 3 Abs 1 GG, weil die darin liegende Gleichbehandlung innerhalb dieser Personengruppe nicht willkürlich ist. Ebensowenig liegt ein Verstoß gegen Art 14 Abs 1 GG und Art 2 Abs 1 GG iVm dem aus Art 20 Abs 3 GG folgenden Grundsatz des Vertrauensschutzes vor.
Nachgehend
BVerfG (Beschluss vom 01.12.1999; Aktenzeichen 1 BvR 1723/97) |
Fundstellen
Dokument-Index HI1671208 |
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