Entscheidungsstichwort (Thema)

Verfassungsmäßigkeit der Überführung der Altersversorgungsansprüche der DDR in die Rentenversicherung

 

Orientierungssatz

Die Zielstellung des § 6 RAV 1 und des § 8 RAV 2 - die Vorbereitung der Überführung der Altersversorgungsansprüche aller Erwerbstätigen der Deutschen Demokratischen Republik in das Rentenversicherungssystem der Bundesrepublik - verstößt ebensowenig wie deren endgültiger Vollzug durch die Rentenneuberechnung gemäß §§ 2 Abs 2,  2a, 5 Abs 1, 6 Abs 1 S 1 AAÜG idF vom 24.6.1993 gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art 3 Abs 1 GG, weil die darin liegende Gleichbehandlung innerhalb dieser Personengruppe nicht willkürlich ist. Ebensowenig liegt ein Verstoß gegen Art 14 Abs 1 GG und Art 2 Abs 1 GG iVm dem aus Art 20 Abs 3 GG folgenden Grundsatz des Vertrauensschutzes vor.

 

Nachgehend

BVerfG (Beschluss vom 01.12.1999; Aktenzeichen 1 BvR 1723/97)

BSG (Beschluss vom 29.07.1997; Aktenzeichen 4 BA 122/96)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1671208

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