Entscheidungsstichwort (Thema)

Weitergewährung des Vorruhestandsgeldes bei Erreichen des Rentenalters. Vorschuß

 

Orientierungssatz

Der Anspruch auf Vorruhestandsgeld endet gemäß § 2 Abs 2 S 2 VRGeldV DDR auch dann mit der Erteilung des Bewilligungsbescheides über eine Altersrente, wenn der Rentenversicherungsträger bereits Vorschüsse gewährt hat.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 30.01.1996; Aktenzeichen 10 RAr 11/94)

BSG (Urteil vom 03.08.1995; Aktenzeichen 7 RAr 6/95)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1654932

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