Entscheidungsstichwort (Thema)

Weitergewährung des Vorruhestandsgeldes bei Erreichen des Rentenalters

 

Orientierungssatz

1. § 2 Abs 2 S 2 VRGeldV DDR räumt den Beziehern von Vorruhestandsgeld ein Wahlrecht zwischen dieser Leistung und der Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung ein.

2. Der Anspruch auf Vorruhestandsgeld endet gemäß § 2 Abs 2 S 2 VRGeldV DDR auch dann mit der Erteilung des Bewilligungsbescheides über eine Altersrente, wenn der Rentenversicherungsträger Altersrente rückwirkend bewilligt.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 30.03.1995; Aktenzeichen 7 RAr 66/94)

BSG (Beschluss vom 01.11.1994; Aktenzeichen 7 BAr 132/94)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1655001

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge