Entscheidungsstichwort (Thema)

Anpassung des Unterhaltsgeldes, das im Anschluß an Kurzarbeitergeld während einer beruflichen Bildungsmaßnahme gewährt wird

 

Orientierungssatz

Beim Bezug von Unterhaltsgeld gemäß § 63 Abs 5 S 9 Halbs 1 AFG DDR Ist der in den Unterhaltsgeldbezug wechselnde Kurzarbeiter hinsichtlich des Anpassungszeitpunktes zumindest so zu stellen, als wenn er ohne die Sondervorschrift des § 63 Abs 5 S 7 AFG DDR sofort bei erstmaligem Vorliegen der Voraussetzung nach allgemeinen Regeln Unterhaltsgeld bezogen hätte. Der Anpassungsstichtag folgt aus den seither verstrichenen Halbjahreszeiträumen; es ist der letzte Tag eines Halbjahreszeitraumes, nach dessen Verstreichen der Teilnehmer an der Bildungsmaßnahme tatsächlich Unterhaltsgeld bezieht.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 09.05.1996; Aktenzeichen 7 RAr 48/95)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1655288

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