Entscheidungsstichwort (Thema)
Anpassung des Unterhaltsgeldes, das im Anschluß an Kurzarbeitergeld während einer beruflichen Bildungsmaßnahme gewährt wird
Orientierungssatz
Beim Bezug von Unterhaltsgeld gemäß § 63 Abs 5 S 9 Halbs 1 AFG DDR ist der in den Unterhaltsgeldbezug wechselnde Kurzarbeiter hinsichtlich des Anpassungszeitpunktes zumindest so zu stellen, als wenn er ohne die Sondervorschrift des § 63 Abs 5 S 7 AFG DDR sofort bei erstmaligem Vorliegen der Voraussetzung nach allgemeinen Regeln Unterhaltsgeld bezogen hätte. Der Anpassungsstichtag folgt aus den seither verstrichenen Halbjahreszeiträumen; es ist der letzte Tag eines Halbjahreszeitraumes, nach dessen Verstreichen der Teilnehmer an der Bildungsmaßnahme tatsächlich Unterhaltsgeld bezieht.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1655311 |
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