Entscheidungsstichwort (Thema)

Umwertung bzw Neuberechnung von Renten des Beitrittsgebiets

 

Orientierungssatz

Hat ein Rentner der Deutschen Demokratischen Republik auch Beitragszeiten in der (früheren) Bundesrepublik Deutschland zurückgelegt, ist seine Rente nicht umzuwerten, sondern neu zu berechnen (Festhaltung an Urteil des LSG Halle vom 26.1.1994 - L 1 An 40/93).

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 30.09.1997; Aktenzeichen 4 RA 115/95)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1670670

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