Entscheidungsstichwort (Thema)
Umwertung bzw Neuberechnung von Renten des Beitrittsgebiets
Orientierungssatz
Hat ein Rentner der Deutschen Demokratischen Republik auch Beitragszeiten in der (früheren) Bundesrepublik Deutschland zurückgelegt, ist seine Rente nicht umzuwerten, sondern neu zu berechnen (Festhaltung an Urteil des LSG Halle vom 26.1.1994 - L 1 An 40/93).
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1670670 |
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