Entscheidungsstichwort (Thema)

Umwertung bzw Neuberechnung von Renten

 

Leitsatz (amtlich)

Hat ein Rentner der Deutschen Demokratischen Republik bzw der östlichen Bundesländer auch Beitragszeiten in der (früheren) Bundesrepublik Deutschland zurückgelegt, ist seine Rente nicht umzuwerten, sondern neu zu berechnen.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 08.11.1995; Aktenzeichen 13/4 RA 19/94)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1668415

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