Entscheidungsstichwort (Thema)
Umwertung bzw Neuberechnung von Renten
Leitsatz (amtlich)
Hat ein Rentner der Deutschen Demokratischen Republik bzw der östlichen Bundesländer auch Beitragszeiten in der (früheren) Bundesrepublik Deutschland zurückgelegt, ist seine Rente nicht umzuwerten, sondern neu zu berechnen.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1668415 |
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