Entscheidungsstichwort (Thema)
Zusatzrente in Höhe der AVI. Abschmelzung. Umwertung
Leitsatz (amtlich)
1. Renten aus der freiwilligen Zusatzversicherung in Höhe der Altersversorgung der Intelligenz unterlagen vom 1.7.1990 an den Vorschriften über Zusatzversorgungen.
2. Gegen das GG verstößt ihre Abschmelzung und die Umwertung in eine einheitliche Rente nicht.
Fundstellen
Dokument-Index HI1668433 |
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