Entscheidungsstichwort (Thema)

Zusatzrente in Höhe der AVI. Abschmelzung. Umwertung

 

Leitsatz (amtlich)

1. Renten aus der freiwilligen Zusatzversicherung in Höhe der Altersversorgung der Intelligenz unterlagen vom 1.7.1990 an den Vorschriften über Zusatzversorgungen.

2. Gegen das GG verstößt ihre Abschmelzung und die Umwertung in eine einheitliche Rente nicht.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1668433

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