Entscheidungsstichwort (Thema)

Vorruhestandsgeld aus Sonderversorgungssystemen im Anschluß an eine befristete erweiterte Versorgung

 

Orientierungssatz

§ 11 Abs 2 und Abs 4 AAÜG verstoßen nicht gegen das GG.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 10.05.1994; Aktenzeichen 4 RA 47/93)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1668146

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