Entscheidungsstichwort (Thema)

Bemessung und Dynamisierung des Altersübergangsgeldes bei Wartegeldvorbezug. Zuflußprinzip. nachträgliche Lohnerhöhung. Beitrittsgebiet

 

Orientierungssatz

1. Zur Dynamisierung des Altersübergangsgeldes beim Vorbezug von Wartegeld.

2. Erzielt iS des § 112 Abs 1 S 1 AFG ist das Entgelt erst dann, wenn es dem Arbeitnehmer dergestalt zugeflossen ist, daß er darüber verfügen kann. Erarbeitetes Arbeitsentgelt, das dem Arbeitnehmer nicht zufließt, ist nicht erzielt (ständige Rechtsprechung des BSG). Dies gilt selbst in den Fällen einer tarifwidrigen Bezahlung.

3. Auch unter Berücksichtigung der durch die gesellschaftlichen Umbrüche gekennzeichneten besonderen Probleme der neuen Bundesländer besteht kein Anlaß, die herkömmlichen Grundsätze der Leistungsberechnung zu modifizieren (Anschluß an BSG vom 10.3.1994 - 7 RAr 56/93 = BSGE 74, 96 = SozR 3-4100 § 112 Nr 17).

4. Es ist nicht Aufgabe der Arbeitsverwaltung oder der Sozialgerichte, festzustellen, ob das im Bemessungszeitraum erzielte Arbeitsentgelt anhand der tatsächlich geleisteten Arbeit nach Maßgabe des Arbeitsvertrages und einschlägiger Tarifverträge richtig ermittelt worden ist (vgl BSG vom 18.4.1991 - 7 RAr 52/90 = SozR 3-4100 § 112 Nr 10).

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 23.07.1996; Aktenzeichen 7 RAr 124/95)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1655503

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge