11.2 |
Bei monatlicher und mehrwöchiger Abrechnung müssen für die gewerblichen Beschäftigten Abschlagszahlungen vorgenommen werden, es sei denn, daß eine andere Vereinbarung mit dem Betriebsrat getroffen wird. Die Höhe der Abschlagszahlungen darf 90% des voraussichtlichen Nettolohnes nicht unterschreiten und muß dem/der gewerblichen Beschäftigten um den 25. des laufenden Monats zur Verfügung stehen. |
11.3.1 |
Die Lohn- und Gehaltszahlung erfolgt in bar während der Arbeitszeit an einem Arbeitstag mit Ausnahme des Samstags.
Sie muß in der Regel spätestens zwei Stunden vor Arbeitsschluß beendet sein.
Fällt der Tag der Lohn- und Gehaltszahlung auf einen arbeitsfreien Tag, so erfolgt die Auszahlung am vorhergehenden Arbeitstag.
Für kaufmännische und technische Beschäftigte sowie Beschäftigte in Meisterfunktion muß das Gehalt spätestens am Monatsende zur Verfügung stehen. |
11.3.2 |
Durch Betriebsvereinbarung kann auch bargeldlose Zahlung eingeführt werden.
Bargeldlose Zahlung kann jedoch nicht ohne Zustimmung des Betriebsrats erfolgen, d.h. die fehlende Zustimmung des Betriebsrats kann nicht durch einen Spruch der Einigungsstelle ersetzt werden.
Ist bargeldlose Lohn- oder Gehaltszahlung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber vereinbart, so trägt der Arbeitgeber die Kosten der Kontoeröffnungsgebühr für das Konto jedes/jeder Beschäftigten. |
11.4 |
Die Abrechnung muß schriftlich erfolgen. Aus ihr müssen unter anderem ersichtlich sein:
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11.5 |
Bei jeder Veränderung des Lohnes oder Gehaltes ist dem/der Beschäftigten eine schriftliche Mitteilung über die Höhe und Zusammensetzung seines/ihres Lohnes oder Gehaltes zu machen. Aus dieser Mitteilung müssen die einzelnen Vergütungsbestandteile, getrennt nach Tariflohn bzw. -gehalt, Leistungszulagen und übertariflichen Zulagen ersichtlich sein. Die tarifliche Leistungszulage ist in Prozent zum Tariflohn bzw. -gehalt auszuweisen. |
11.10 |
Der Abrechnungszeitraum für den Monatslohn und für das Gehalt ist der Kalendermonat. |
11.20 |
Die gewerblichen Beschäftigten erhalten einen Monatslohn, der sich aus festen und variablen Teilen zusammensetzt.
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11.30 |
Berechnung des Stunden- oder Tagesgehaltes vom Monatslohn/Gehalt.
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