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Das Handelsregister wird seit 2009[5] nach Art. 20 CC elektronisch geführt. Für ältere Eintragungen muss in das physische Handelsregister des entsprechenden Bundesstaates vor Ort Einsicht genommen werden. Die Umsetzung ist erst mit einer weiteren Reform 2014[6] wirklich erfolgt, sodass man erst seit diesem Zeitpunkt wirklich von einem funktionierenden elektronischen Handelsregister sprechen kann.
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