Begriff

Der Mieter ist ohne Zustimmung des Vermieters nicht zu baulichen Veränderungen berechtigt. Dies gilt auch dann, wenn die Mietsache durch die Baumaßnahme verbessert wird. Die Vertragsparteien können sich aber dahingehend einigen, dass der Mieter auf seine Kosten Modernisierungsarbeiten durchführen darf. In diesem Fall ist eine schriftliche Modernisierungsvereinbarung zu empfehlen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Der Mieter hat grundsätzlich keinen gesetzlichen Anspruch auf Erteilung der Zustimmung zu einer Modernisierung. Die Erteilung der Genehmigung steht im freien Ermessen des Vermieters. Die Ausübung des Ermessens unterliegt lediglich der Missbrauchskontrolle. Dies gilt auch für solche Maßnahmen, die der Modernisierung oder der Erhöhung des Wohnkomforts dienen.[1]

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge