Ist die Mängelbeseitigung aufgrund vertraglicher Vereinbarungen Sache des Mieters, kommt eine Minderungsbefugnis natürlich nicht in Betracht.
Wohnraummiete: Mängelbeseitigung durch Mieter einzelvertraglich regeln
Bei der Wohnraummiete muss dies allerdings individualvertraglich geregelt werden, d. h. alle Vertragsklauseln, die das Minderungsrecht des Wohnraummieters erschweren oder ausschließen, sind unwirksam.[1]
Der Umstand, dass sich der Mieter an den Kosten der Mängelbeseitigung beteiligen muss, führt allerdings nicht zum Verlust der Gewährleistungsrechte.[2]
S. Wohnraummiete.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen