Kurzbeschreibung
Mustermietvertrag für ein Einfamilien-/Reihenhaus.
Über diesen Mietvertrag
Bei der Vermietung eines Einfamilienhauses zu Wohnzwecken gelten die allgemeinen Bestimmungen des Mietrechts, insbesondere die Bestimmungen zum Schutz des Wohnraummieters.
"Mietpreisbremse"
Seit dem 1.1.2019 ist das "Gesetz zur Ergänzung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn und zur Anpassung der Regelungen über die Modernisierung der Mietsache" (sog. "Mietpreisbremse") in Kraft. Befindet sich die zu vermietende Wohnung in einem Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt gem. § 556d Abs. 2 BGB und ist die Mietpreisbremse anzuwenden, müssen Vermieter dem künftigen Mieter vor Abschluss des Mietvertrags unaufgefordert und in Textform Auskunft darüber geben, wie hoch die bisher vereinbarte Miete (sog. Vormiete) war. Das gilt immer dann, wenn eine Miete verlangt wird, die über der nach der Mietpreisbremse an sich zulässigen Miete liegt (§ 556e Abs. 1 BGB).
Ausnahmen von der Mietpreisbremse:
- vorangegangene Modernisierung (§ 556e Abs. 2 BGB),
- erste Vermietung nach umfassender Modernisierung (§ 556f Satz 2 BGB),
- erstmalige Nutzung und Vermietung nach dem 1.10.2014 (§ 556f Satz 1 BGB).
Möchte sich ein Vermieter auf eine der Ausnahmen berufen, ist er verpflichtet, unaufgefordert und schriftlich über diese Umstände Auskunft zu erteilen. Dieses Vertragsmuster berücksichtigt die Angaben zu den Ausnahmetatbeständen in § 4 Abs. 4.
Datenschutzerklärung des Vermieters
Seit dem 25.5.2018 ist die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft. Danach gilt der Grundsatz der Datenminimierung, d. h. ein Vermieter darf nicht möglichst viele Daten über seinen Mieter und dessen Familienangehörige sammeln, sondern nur so viele, wie er zum jeweiligen Zeitpunkt des Vertragsverhältnisses konkret benötigt. Sobald der konkrete Zweck für eine Datenerhebung entfallen ist, hat der Vermieter diese Mieterdaten zu löschen. Über sämtliche sich aus der DSGVO ergebenden Pflichten hat der Vermieter seinen Mieter zu informieren. Hierzu kann das Dokument Datenschutzerklärung des Vermieters verwendet werden.
Auf diese Tücken müssen Sie achten
Allgemeine Hinweise
Die Verwendung von Vertragsmustern erleichtert die Arbeit. Bitte beachten Sie, dass keinerlei Haftung für die korrekte Anwendung im Einzelfall und Aktualität zum Zeitpunkt der Verwendung übernommen werden kann. Das Vertragsmuster kann insoweit nur Anregungen liefern und ist stets an die individuellen Bedürfnisse im Einzelfall anzupassen.
Mietvertrag über ein Einfamilienhaus
Zwischen
__________________________________ |
|
__________________________________ |
|
__________________________________ |
|
E-Mail: ____________________________ |
|
Tel.-/Mobilfunk-Nr.: ____________________________ |
– nachstehend: Vermieter – |
und
__________________________________ |
|
__________________________________ |
|
__________________________________ |
|
E-Mail: ____________________________ |
|
Tel.-/Mobilfunk-Nr.: ____________________________ |
|
ausgewiesen durch: ____________________________ |
– nachstehend: Mieter – |
|
|
|
– nachstehend gemeinsam: die Parteien – |
wird folgender Mietvertrag über Wohnraum geschlossen:
§ 1 Mietsache
(1) |
Der Vermieter vermietet an den Mieter das Einfamilienhaus _______________________________, bestehend aus ___ Zimmern, ___ Flur, ___ Küche, ___ Bad, ___ WC, ___ Balkon, ___ Terrasse, ___ Loggia, ___ Garten, ___ Garage/n, ___ Stellplatz/Stellplätze, ___ Carport/s, ________________________ zur Nutzung durch ____ Personen. |
(2) |
Die Mietsache weist eine Wohnfläche von ca. ____ qm aus, das Grundstück hat eine Fläche von ca. ____ qm. Bei den vorstehenden Flächenangaben handelt es sich um unverbindliche Angaben, die nicht zur Festlegung des Mietgegenstands dienen. |
(3) |
Wird die Mietsache vor Beginn des Mietverhältnisses erst noch erstellt, kann der Vermieter bis zum Beginn des Mietverhältnisses Änderungen an den Mieträumen vornehmen, soweit diese nicht wesentlich, jedoch zweckmäßig sind und/oder aufgrund von behördlichen Auflagen erforderlich sind. |
(4) |
Der Mieter erklärt ausdrücklich, dass er bei Abschluss des Mietvertrags keine Absicht oder Gründe hat, weitere Personen aufzunehmen oder mit weiteren Personen eine Wohngemeinschaft zu bilden. |
(5) |
Der Mieter erhält vom Vermieter bei Übergabe der Mietsache folgende Schlüssel: ___ Hausschlüssel, ___ Zimmerschlüssel, ___ Kellerschlüssel, ___ Briefkastenschlüssel, ___ Garagenschlüssel, ________ Weitere Schlüssel dürfen nur mit Zustimmung des Vermieters beschafft werden, diese sind dem Vermieter bei Beendigung des Mietverhältnisses gegen Kostenerstattung auszuhändigen oder unbrauchbar zu machen. Kommen dem Mieter Schlüssel wenigstens fahrlässig abhanden, hat er dem Vermieter die Kosten für entsprechende Ersatzschlüssel zu erstatten. Bei Abhandenkommen von Schlüsseln kann dem Vermieter ein Anspruch auf Ersatz der Kosten für den Austausch von Schlössern und/oder einer Schließanlage zustehen, wenn der Mieter nicht nachweisen kann, dass eine missbräuchliche Verwendung der Schlüssel... |