Normenkette
§ 14 WEG, § 22 WEG; § 1004 BGB
Kommentar
1. Die (mobile) Verglasung eines Terrassenfreisitzes durch einen Eigentümer stellt eine nachteilige bauliche Veränderung im Sinne von § 22 Abs. 1 WEG dar.
2. Ein mehrheitlich getroffener Beschluss der Eigentümer, die Beseitigung der Verglasung zu fordern, ist grundsätzlich auch dann nicht schikanös, wenn bereits andere bauliche Veränderungen in unzulässiger Weise vorgenommen wurden
Link zur Entscheidung
( OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.09.2000, 14 Wx 45/00 = ZMR 3/2001, 224)
Zu Gruppe 5: Rechte und Pflichten der Miteigentümer
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