Normenkette

§ 14 WEG, § 22 WEG; § 1004 BGB

 

Kommentar

1. Die (mobile) Verglasung eines Terrassenfreisitzes durch einen Eigentümer stellt eine nachteilige bauliche Veränderung im Sinne von § 22 Abs. 1 WEG dar.

2. Ein mehrheitlich getroffener Beschluss der Eigentümer, die Beseitigung der Verglasung zu fordern, ist grundsätzlich auch dann nicht schikanös, wenn bereits andere bauliche Veränderungen in unzulässiger Weise vorgenommen wurden

 

Link zur Entscheidung

( OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.09.2000, 14 Wx 45/00 = ZMR 3/2001, 224)

Zu Gruppe 5: Rechte und Pflichten der Miteigentümer

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