Begriff

Ein Mobilitätsbudget bietet Mitarbeitern die Möglichkeit, im Rahmen eines vorher vereinbarten Budgets anstelle oder zusätzlich zum eigenen Firmenwagen alternative Verkehrsmittel ihrer Wahl zu nutzen. Dieses Budget kann sowohl für dienstliche als auch für private Fahrten genutzt werden. Dabei kann das Budget flexibel für Fahrten mit einem privaten Fahrzeug und auch für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus und Bahn), Carsharing oder (Elektro-)Fahrrädern genutzt werden und kann dabei sogar auf verschiedene Verkehrsmittel aufgeteilt werden.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Arbeitsrecht: § 87 BetrVG, Allgemeiner Gleichbehandlungsgrundsatz

Lohnsteuer: § 8 EStG

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