Vermieter _____________ _____________ _____________ |
|
|
|
Durch Boten Frau / Herr / Eheleute _____________ _____________ _____________ |
Zustellungsvermerk Ich, [Vorname, Name], habe das Original in den Briefkasten von ________ am ________ um ________ Uhr geworfen. [Unterschrift] |
|
[Ort/Datum] |
Mietverhältnis Blumenstr. 6, 80000 München, 2. OG links
hier: Mieterhöhung nach § 559e BGB
Sehr geehrte/r _____________,
wie Sie wissen, wurde im Zeitraum vom 01.07.2024 bis zum 15.08.2024 in dem Mehrfamilienhaus Blumenstr. 6, 80000 München eine Heizungsmodernisierung durchgeführt. Die bisherige Ölheizungsanlage wurde durch eine moderne Anlage, die den Vorschriften des § 71 Gebäudeenergiegesetz entspricht, ersetzt.
Die neue Anlage entspricht den Anforderungen des § 71 GEG, sie wird mit 65 % erneuerbaren Energien betrieben. Der Heizungsaustausch erforderte wie in der Modernisierungsankündigung mitgeteilt, eine Investition mit einem Gesamtvolumen von 100.000,00 EUR. Ich habe eine staatliche Förderung von 30 % erhalten.
Es ergibt sich für Ihre Wohnung folgende Mieterhöhung nach § 559e BGB:
Kosten der baulichen Maßnahme |
100.000,00 EUR |
abzgl. staatliche Förderung 30 %, somit |
30.000,00 EUR |
verbleiben |
70.000,00 EUR |
abzgl. pauschaler Erhaltungsaufwand 15 %, somit |
10.500,00 EUR |
umlagefähiger Bauaufwand daher |
59.500,00 EUR |
hiervon 10 % jährlich, vgl. § 559e Abs. 1 BGB |
5.950,00 EUR |
Die Gesamtwohnfläche des Anwesens Blumenstr. 6, 80000 München beträgt 750 qm:
Umlagefähiger Bauaufwand 59.500,00 EUR, hiervon jährlich 10 % = 5.950,00 EUR
somit monatlich: EUR 5.950,00 : 12 = |
495,83 EUR |
495,83 EUR : 750 qm = pro qm-Wohnfläche |
0,66 EUR |
§ 559e Abs. 3 BGB sieht eine neue Kappungsgrenze vor:
Die monatliche Miete darf sich um nicht mehr als 0,50 EUR pro qm-Wohnfläche innerhalb von 6 Jahren erhöhen.
Bezogen auf Ihre Wohnfläche von 100 qm ergibt sich daher eine monatliche Mieterhöhung von 50,00 EUR.
Die Miete setzt sich gemäß § 555b Abs. 2 BGB mit Beginn des dritten Monats nach dem Zugang der Erklärung wie folgt zusammen:
Miete ab 01.12.2024:
Bisherige Miete |
1.000,00 EUR |
Modernisierungsmieterhöhung nach § 559e BGB |
+ 50,00 EUR |
Gesamt |
1.050,00 EUR |
Vorauszahlungen auf die Betriebskosten gemäß § 2 BetrKV |
+ 100,00 EUR |
Vorauszahlung für Heizung/Warmwasser |
+ 100,00 EUR |
Gesamtmiete ab 01.12.2024 |
1.250,00 EUR |
Ich darf Sie daher bitten, Ihren Dauerauftrag entsprechend ab 01.12.2024 umzustellen.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Verwalter bzw. Eigentümer